Jeder kennt die vier Windkraftanlagen (WKA), die nördlich des kleinen Bornhorster Sees weithin sichtbar das Landschaftsbild bestimmen. Jetzt sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung Zuwachs bekommen. Im Zuge der Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energie deutlich erhöht werden, was zur Folge hat, dass auch in Oldenburg der Flächenanteil steigen soll, auf dem Windenergie erzeugt wird. Dabei werden in Zukunft auch, anders als bisher, Flächen in Landschaftsschutzgebieten mit einbezogen. Diese gesetzliche Neuregelung ist am 1. Februar in Kraft getreten, aber der Bauausschuss der Stadt Oldenburg hat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember des letzten Jahres die ersten Pflöcke eingeschlagen, um der drohenden Verspargelung in unserer Stadt einen Riegel vorzuschieben. Denn schon sind die ersten Interessenten an hiesige Grundeigentümer herangetreten, um sich potentielle Flächen zu sichern. Deshalb wurde in der besagten Sitzung die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windenergie beschlossen. Dieser erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, aber es ist kein Geheimnis, dass die Flächen im Stadtosten, also vor unserer Haustür, dabei besonderes Augenmerk erfahren dürften, denn, wo in Oldenburg gibt es mehr „Gegend“ als hier? Grundlage des besagten Plans wird eine neue Potentialanalyse sein, mit Hilfe derer ermittelt werden kann, auf welchen Flächen einerseits die Windverhältnisse bessere Ergebnisse mit sich bringen könnten, andererseits die Errichtung neuer WKA geringere Eingriffe in Natur und Landschaft erwarten ließen. Eine Artenschutzuntersuchung wird sicherlich Bestandteil dieser Analyse sein; mit Ergebnissen wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 gerechnet. Dann geht die Stadt Oldenburg an die Planung, um die gesetzlichen Vorgaben für das Land Niedersachsen, 1,7% der Landesfläche bis 2027, 2,2% bis 2032, zu erfüllen. Der jetzt gefasste Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan gibt der Stadt durch eine damit einhergehende Veränderungssperre zwar Zeit, Genehmigungsanträge für WKA längstens bis zum 31. Dezember 2027 zurückzustellen. Das sieht aber nur auf den ersten Blick komfortabel aus, denn die Verwaltung hat zur Zeit überhaupt noch keine gerichtsfesten Kriterien, nach denen sie z.B. in einem Landschaftsschutzgebiet die Frage möglicher Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gegen den Bau derartiger Anlagen abwägen will. Dies muss alles noch erarbeitet werden. Fest steht lediglich, dass die früher geltenden festen Abstandsregeln zu Wohnbaugebieten und Einzellagen keine Gültigkeit mehr haben. Ein Grund mehr, dass die betroffenen Bürgervereine fordern, frühzeitig die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Die Stadt Oldenburg ihrerseits ist aufgerufen, WKA auf Gemeinschaftsbasis das Feld zu bereiten („Bürger-Windkraft“), um die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort zu erhöhen.
Rainer Bartelt