Nachdem uns das Coronavirus weitgehend in Ruhe lässt, kehrt auch beim Bürgerverein Ohmstede vollständig wieder die Normalität ein, indem auch die alljährliche Hauptversammlung wieder wie vorgesehen im ersten Quartal stattfinden wird. Dieses Jahr ist dafür der 22. März ausgesucht und wir wollen uns im Kulturzentrum Rennplatz, Kurlandallee 4, treffen. Beginn ist, wie üblich, um 20 Uhr. Auf dem Programm steht diesmal neben den turnusmäßigen Neuwahlen von Vorstand und Beirat ein Vortrag von Andreas Kauß, Vorsitzender des Bornhorster Fischereivereins, über die vielfältigen Aufgaben des Fischereivereins. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Hauptversammlung
Vortrag von Andreas Kauß, Vorsitzender des Bornhorster Fischereivereins: „ Der Bornhorster Fischereiverein – Angeln war gestern“
Am 18. März findet im gesamten Stadtgebiet das alljährliche „Oldenburg räumt auf“ statt. Infos zum Start und Treffpunkt folgen in der nächsten OMZ. Wir freuen uns über jede helfende Hand, bitten aber alle Bürgerinnen und Bürger sich aus organisatorischen Gründen zuvor beim Bürgerverein anzumelden. So können wir die Einsammelgebiete besser koordinieren und außerdem für ausreichend Handschuhe und Müllsäcke (die von der Stadt OL gestellt werden) sorgen. Anmeldungen und Fragen etc. bitte beim Vorstand oder über kontakt@buergerverein-ohmstede.de. Im Anschluss soll die Abschlußveranstaltung beim AWD an der Wehdestraße nach 2 Jahren pandemiebedingter Pause in diesem Jahr wieder stattfinden.
Angekündigt schon seit Jahren, aber außer einer schicken Baustraße und einer neuen Verkehrsampel hat sich noch nicht viel getan: Der Startschuss für den Beginn des Neubaus der Huntebrücke im Verlauf der A 29 lässt weiterhin auf sich warten. Da auch wir vom Bürgerverein Ohmstede oftmals darauf angesprochen werden, wollten wir es genau wissen und haben bei der bauleitenden Stelle, der Autobahn GmbH angerufen. Aber auch hier konnte man uns nicht sagen, wann die ersten Baufahrzeuge anrollen werden, um mit dem Abriss der alten Brücke zu beginnen. Die letzten Ausschreibungsunterlagen wurden demnach erst im Dezember letzten Jahres versendet, so dass sich der Beginn wohl noch eine Weile hinauszögert. Rainer Bartelt
Jeder kennt die vier Windkraftanlagen (WKA), die nördlich des kleinen Bornhorster Sees weithin sichtbar das Landschaftsbild bestimmen. Jetzt sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung Zuwachs bekommen. Im Zuge der Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energie deutlich erhöht werden, was zur Folge hat, dass auch in Oldenburg der Flächenanteil steigen soll, auf dem Windenergie erzeugt wird. Dabei werden in Zukunft auch, anders als bisher, Flächen in Landschaftsschutzgebieten mit einbezogen. Diese gesetzliche Neuregelung ist am 1. Februar in Kraft getreten, aber der Bauausschuss der Stadt Oldenburg hat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember des letzten Jahres die ersten Pflöcke eingeschlagen, um der drohenden Verspargelung in unserer Stadt einen Riegel vorzuschieben. Denn schon sind die ersten Interessenten an hiesige Grundeigentümer herangetreten, um sich potentielle Flächen zu sichern. Deshalb wurde in der besagten Sitzung die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windenergie beschlossen. Dieser erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, aber es ist kein Geheimnis, dass die Flächen im Stadtosten, also vor unserer Haustür, dabei besonderes Augenmerk erfahren dürften, denn, wo in Oldenburg gibt es mehr „Gegend“ als hier? Grundlage des besagten Plans wird eine neue Potentialanalyse sein, mit Hilfe derer ermittelt werden kann, auf welchen Flächen einerseits die Windverhältnisse bessere Ergebnisse mit sich bringen könnten, andererseits die Errichtung neuer WKA geringere Eingriffe in Natur und Landschaft erwarten ließen. Eine Artenschutzuntersuchung wird sicherlich Bestandteil dieser Analyse sein; mit Ergebnissen wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 gerechnet. Dann geht die Stadt Oldenburg an die Planung, um die gesetzlichen Vorgaben für das Land Niedersachsen, 1,7% der Landesfläche bis 2027, 2,2% bis 2032, zu erfüllen. Der jetzt gefasste Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan gibt der Stadt durch eine damit einhergehende Veränderungssperre zwar Zeit, Genehmigungsanträge für WKA längstens bis zum 31. Dezember 2027 zurückzustellen. Das sieht aber nur auf den ersten Blick komfortabel aus, denn die Verwaltung hat zur Zeit überhaupt noch keine gerichtsfesten Kriterien, nach denen sie z.B. in einem Landschaftsschutzgebiet die Frage möglicher Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gegen den Bau derartiger Anlagen abwägen will. Dies muss alles noch erarbeitet werden. Fest steht lediglich, dass die früher geltenden festen Abstandsregeln zu Wohnbaugebieten und Einzellagen keine Gültigkeit mehr haben. Ein Grund mehr, dass die betroffenen Bürgervereine fordern, frühzeitig die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Die Stadt Oldenburg ihrerseits ist aufgerufen, WKA auf Gemeinschaftsbasis das Feld zu bereiten („Bürger-Windkraft“), um die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort zu erhöhen.